Allgemeine Geschäftsbedinungen

Die Anschrift des Mietobjektes lautet: Brodtener Hauptstraße 5, 23570 Lübeck-Brodten.

Der Mietvertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluß des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Mit Abschluß des Mietvertrages erkennt der Mieter - auch für alle anderen Reiseteilnehmer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ich empfehle den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung, die der Mieter in jedem Reisebüro oder im Internet unter Vorlage der Reservierungsbestätigung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abschließen kann.

Preise
Bei dem Tagesmietpreis handelt es sich um einen Endpreis für das gesamte Ferienhaus. Der Preis schließt alle Nebenkosten wie z. B. Müllabfuhr, Wasser und Entwässerung, Strom und Heizung und die Endreinigung ein.
Selbstverständlich erhalten Sie eine Gesamtausstattung, d. h. mit Bettzeug bezogene Betten und Handtüchern. Den Mietern stelle ich frei, die Wäschepakete bestehend aus Bettwäsche, Bettlaken und Handtücher in Anspruch zu nehmen. Sie dürfen auch eigene Wäschepakete mitbringen. In einem solchen Fall reduziert sich der Preis um die Kosten für die Wäschepakete.

Die Kurtaxe ist gesondert zu entrichten.

Bezahlung
Mit Abschluß des Mietvertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig und auf das Konto der Vermieterin zu überweisen.

An- und Abreise
Das Ferienhaus kann frühestens ab 15.00 Uhr übernommen werden, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Wegen der Größe des Ferienhauses muß diese am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein, damit anschließend der Reinigungsdienst tätig werden kann. Eine spätere Abreise bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der Vermieterin.

Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen in das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung aufzunehmen als bei Buchung angegeben wurden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift berechtigt die Vermieterin zur sofortigen fristlosen Kündigung und Nacherhebung einer Miete.
Mit Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste, bitte ich nach Möglichkeit nicht in den Räumen zu rauchen.
Im Winter übernimmt der Mieter den Winterdienst. Geräte und Streumittel werden von Vermieterin bereitgestellt.

Höhere Gewalt
Beide Vertragspartner sind berechtigt, vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, wie z. B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen den Aufenthalt im Mietobjekt unmöglich machen, erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden. Bereits gezahlte Mietbeträge werden zurückgezahlt. Für bereits erbrachte Leistungen kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangt werden.

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.

Stand Juli 2007