Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Ferienhaus Adrian,
Brodtener Hauptstr. 5, 23570 Lübeck-Brodten

Abschluß des Vertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung bestellt oder zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages erkennt der Mieter - auch für alle anderen Reiseteilnehmer - die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Ich empfehle den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung, die der Mieter in jedem Reisebüro oder im Internet unter Vorlage der Reservierungsbestätigung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abschließen kann. Ich bin dem Mieter aber auch gern behilflich.

Preise
Bei dem Tagesmietpreis handelt es sich um einen Endpreis für das gesamte Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung. Der Preis schließt alle Nebenkosten wie Müllabfuhr, Wasser und Entwässerung, Strom und Heizung ein.
Bettwäsche, Bettlaken, Handtücher und Geschirrhandtücher sind vom Mieter mitzubringen. Auf Wunsch können sie als Erstausstattung von der Vermieterin gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Die Endreinigung wird gesondert berechnet.
Der Mieter hat vor seiner Abreise das Geschirr und die Töpfe, den Backofen sowie den Grill und das Grillrost auf der Terrasse selbst zu reinigen, andernfalls hat er für diese Reinigung zusätzliche Reinigungskosten 15 Euro pro Stunde zu zahlen.
Die Kurtaxe ist ebenfalls gesondert zu entrichten.

Bezahlung
Mit Abschluß des Gastaufnahmevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises innerhalb von 14 Tagen zu entrichten. Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig und auf das Konto der Vermieterin zu überweisen.

Stornierung/ Abbruch
Der Mieter kann nur bei einer nichtkurzfristigen Buchung innerhalb von 14 Tagen nach der Buchung zurücktreten; dies sollte jedoch auch im Interesse des Mieters schriftlich geschehen. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung. Der Mieter ist für den Zugang nachweispflichtig. Der Mieter hat der Vermieterin bei einer Stornierung einer nichtkurzfristigen Buchung die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Ein Rücktritt ist bei kurzfristiger Buchung ausgeschlossen. Eine kurzfristige Buchung liegt vor, wenn zwischen der Buchung und dem Reisebeginn weniger als 2 Monat liegen.
Für den Fall, dass der Mieter bei einer längerfristigen Buchung (also wenn zwischen dem Tag der Buchung und dem Reisebeginn mindestens 2 Monate liegen) das bestellte Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung wieder storniert oder das bestellte Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, hat er gleichwohl den Mietbetrag in Höhe von 90 % zu zahlen. Für die Einsparungen wird also pauschal ein Betrag von 10 % des Mietbetrages abgezogen. Der Mieter hat den Betrag zum Fälligkeitstermin zu überweisen.
Die Vermieterin ist berechtigt, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung anderweitig zu belegen. Die Vermieterin verpflichtet sich, Einnahmen, die sie aus anderweitiger Belegung erzielen konnte, auf den Stornierungsbetrag von 90 % anzurechnen.
Sollte das Objekt zwischenzeitlich nicht anderweitig belegt worden sein, hat der Mieter das Recht, bis zum Mietbeginn zu verlangen, dass statt er ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt (Ersatzmieter). Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Mieter und der Dritte als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Bei späterer Anreise oder früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

An- und Abreise
Das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung kann frühestens ab 15.00 Uhr übernommen werden, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Wegen der Größe der Ferienwohnung muß diese am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr geräumt sein, damit anschließend der Reinigungsdienst tätig werden kann. Eine spätere Abreise bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der Vermieterin.

Rechte und Pflichten
Das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung wird dem Mieter ausschließlich zur privaten Nutzung überlasen. Eine gewerbliche Nutzung der Wohnung ist nicht zulässig.
Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen in das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung aufzunehmen als bei Buchung angegeben wurden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift berechtigt die Vermieterin zur sofortigen fristlosen Kündigung.
Mit Rücksicht auf die nachfolgenden Gäste, bitte ich nach Möglichkeit nicht in den Räumen zu rauchen. Dies gilt auch zur Vermeidung von Brandflecken.
Im Winter übernimmt der Mieter den Winterdienst. Geräte und Streumittel werden von Vermieterin bereitgestellt.

Mängel Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten oder sogar zu vermeiden.
Bereits bei Ankunft vorhandene Mängel hat er unverzüglich der Vermieterin schriftlich anzuzeigen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Zur Beseitigung der Mängel hat er jederzeit der Vermieterin oder deren Beauftragung das uneingeschränkte Betretungsrecht - auch bei seiner Abwesenheit - zum gesamten Objekt zu gestatten.

Haftung
Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn an der Mietsache entstehen, hat er zu ersetzen. Aus diesem Grunde hat er bereits vorhandene Schäden bei Mietbeginn unverzüglich anzuzeigen, andernfalls werden ihm die Schäden zugerechnet.
Sollte das Objekt den nachfolgenden Gästen nicht bereitgestellt werden können, weil vom Mieter ein Schaden verursacht worden ist, der eine Vermietung nicht oder nicht vollständig ermöglicht, so ist auch dieser Schaden der Vermieterin zu ersetzen.
Die in die Wohnungseinheit/Ferienwohnung mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB. Ersatzansprüche gegen die Vermieterin können nur bei Nachweis vorsätzlicher Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei Verlust von Geld oder Wertsachen sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Bei Verlust eines Schlüssels hat der Mieter die Kosten für ein Austauschschloss mit allen Schlüsseln zu tragen.
Die Vermieterin verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnung dem Mieter Schadensersatz bis zur Höhe des Mietbetrages zu leisten, wenn sie selbst die Nichtbereitstellung zu vertreten hat.

Höhere Gewalt
Beide Vertragspartner sind berechtigt, vom Vertrag vor Mietbeginn zurückzutreten oder den Vertrag nach Mietbeginn zu kündigen, wenn bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände, wie z. B. Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen den Aufenthalt im Mietobjekt unmöglich machen, erheblich beeinträchtigen, erschweren oder gefährden. Bereits gezahlte Mietbeträge werden zurückgezahlt. Für bereits erbrachte Leistungen kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangt werden.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

Sonstiges
Vergessene Sachen, die im Ferienhaus bzw. in der Ferienwohnung gefunden wurden, werden einen Monat lang aufbewahrt. Auf Wunsch des Mieters werden sie gegen Übernahme der Portokosten und sonstigen Kosten zugesandt.

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lübeck. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.

Stand Juli 2007