Kurtaxe

Was ist die Kurtaxe?

Wir möchten Sie an dieser Stelle kurz über die Kurtaxe informieren.

Die Kurtaxe ist keinesfalls eine „Aufenthaltssteuer“ zur Bereicherung der Gemeinschaft. Sie ist vielmehr ein Beitrag des Urlaubers für Einrichtungen, die er als selbstverständlich voraussetzt und während seines Aufenthaltes nutzt. Dies sind zum Beispiel die Strände der Ostsee, die gereinigt, gewartet und auch von einem Rettungsdienst überwacht werden müssen. Auch die Grünflächen, Promenaden und Wanderwege bedürfen einer regelmäßigen Wartung.

Mit der Kurtaxe leisten Sie Ihren Beitrag zur Wartung und Pflege der Ostseestrände und den öffentlichen Gebieten der umliegenden Kurorte.

Auszug aus der Satzung:

§ 7 Höhe der Kurabgabe
Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der/die Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet (Travemünde/Brodten) aufhält, für jede kurabgabepflichtige Person in der Frühjahrs-, Herbst- und Winterkurzeit vom 1.1. - 14.5. und 15.9. - 31.12. 1,60 € in der Sommerkurzeit 15.5. - 14.9. 3,00 €. Die Höchstbeträge der Kurabgaben betragen in der Zeit vom 1.1. - 14.5. und 15.9. - 31.12. 28,00 € pro Person und vom 15.5. - 14.9. 72,80 € pro Person. Die Jahreskurabgabe beträgt für jede kurabgabepflichtige Personen im Kalenderjahr 72,80 €.

§ 5 Befreiungen
Von der Kurabgabe sind freigestellt:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Teilnehmer/innen an den vom Kurbetrieb Travemünde anerkannten sportlichen Veranstaltungen für deren Dauer, soweit sie die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen. Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 %. Die Begleitperson eines Schwerbehinderten, sofern eine ständige Begleitung notwendig ist und dies im Ausweis des Schwerbehinderten eingetragen ist.

§ 19 Ermäßigungen
Schwerbehinderte erhalten bei Vorlage des gültigen Schwerbehindertenausweises auf die Kurabgabe bzw. die Strandbenutzungsgebühr eine Ermäßigung von 50 %, sofern nicht eine Befreiung vorliegt (100% Schwerbehinderung).

Stand: Mai 2006